Corona-„Bundesnotbremse“ zwingt Schwarz-Silber erneut zur Anpassung der Trainingsregeln ab 24.04.2021

Wie bekannt haben Bundestag und Bundesrat mit dem 4. Bevölkerungsschutzgesetz eine Anpassung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, das auch noch am Donnerstag veröffentlicht und damit seit dem heutigen Freitag, 23.04.2021 als Bundesgesetz direkt gilt.

Damit tritt automatisch nach den Zahlen des Robert-Koch-Instituts für den jeweiligen Kreis/Stadtkreis, die vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integraton hier veröffentlicht werden bei Inzidenzen über 100 bzw. 150 automatisch die Regelungen des neuen Gesetzes in Kraft. Die Stadt Frankfurt, in dem unsere derzeit geöffneten Trainingsstätten liegen verfügt über eine Inzidenz von derzeit ca. 160. Damit gelten ab morgen, Samstag 24.04.2021 die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes.

Dies erfordert eine Anpassung des Trainingskonzeptes des Schwarz-Silber ab morgen, 24.04.2021. Mitglieder werden separat darüber per Email informiert. Es werden leider deutliche Einschränkungen, als auch eine generelles Ende des freien Trainings unter Lock-Down Bedingungn um 21:30 notwendig. Eine Abstimmung für die nächsten Tage mit der Saalbau GmbH und im Vorstand ist erfolgt. Unser umfangreiches Online-Trainingsangebot setzen wir unverändert fort.

Wir versuchen weiterhin auch in der nächsten Woche noch ein Training unter neuen Bedingungen zu ermöglichen. Die Buchung für neue Trainingsslots der kommenden Woche beginnt abweichend ab Sonntag, 14:00 Uhr. Auch ggf. schon vorliegende Trainingsbuchungen für die nächsten beiden Tage werden von uns ggf. angepasst werden müssen. Die betreffenden Mitglieder informieren wir separat per Email.

Auch wenn wir das grundsätzliche Ziel der neuen Maßnahmen teilen, stimmen wir mit unserem Ministerpräsidenten Volker Bouffier in seiner Rede im Bundesrat überein, dass das Gesetz Ungereimtheiten und Probleme verursacht. Wichtige Fragen der Umsetzung des Gesetzes sind nicht geklärt und Erfahrungen der Bundesländer in der praktischen Umsetzung wurden leider nicht berücksichtigt. Dies gilt insbesondere mit Blick auf den Sport und noch mehr für den Tanzsport.

Für alle Beteiligten, auch die Verbände ist die Geschwindigkeit der Regeländerungen eine große Herausforderung. Veröffentlichungen von Seiten des DTV oder des HTV zu dezidierten tanzsportspezifischen Fragestellungen liegen bislang nicht vor. Es wird auf die Gesundheitsämter und allgemeine, nicht tanzsportspezifische Veröffentlichungen von DOSB und LSB verwiesen. Das beim DOSB veröffentlichte sportartspezifische Konzept des Deutschen Tanzsportverbandes hier datiert von August 2020. Als Verein versuchen wir die relevanten Detailfragen zu klären, die wir zur Umsetzung unserer Hygiene- und Trainingskonzepte beantworten müssen.

Wir bitten um Verständnis, dass wir ggf. auch kurzfristige Anpassungen vornehmen werden (müssen), wenn neue Klarstellungen erfolgen. Neben der Inzidenzentwicklung auf (Stadt)-Kreisebene, dem Bundesgesetz sind zudem verschäfende Vorschriften auf Ebene der Stadt Frankfurt kommunal oder des Landes möglich. Wir versuchen euch so schnell wie möglich über Anpassungen und Änderungen zu informieren.

Bei allen Detailfragen gilt jedoch weiterhin angelehnt an das Landesmotto „Wir bleiben besonnen“. Haltet die Regeln ein und lasst uns weiter gemeinsam anstrengen, unser Verhalten so anzupassen, dass Infektionen vermieden werden und die Infektionszahlen wieder deutlich sinken. Die stark steigenden Impfzahlen stimmen hoffnungsvoll und wir hoffen auf ein Restart unseres Gruppentrainings in den nächsten Monaten.

Tom H. Anhäuser